Was gibt es Neues
in Wippenham?
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Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
Anmeldung zur Eheschließung
o Gehsteig Mairing
o Kirchensteig
o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
o Baum pflanzen
* Maßnahmen Umsetzung