Willkommen in der Gemeinde Wippenham!

Gebührenbremse - Gutschrift Abfallgebühren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen hat der Bund im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss ("Gebührenbremse") an die Bundesländer beschlossen.

Dieser Zuschuss wird auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Für den Verteilungsvorgang in Oberösterreich wurde von der Landesregierung eine eigene Richtlinie erlassen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 den Beschluss gefasst, dass die Verteilung der gewährten Mittel über die Abfallwirtschaft erfolgt.

Gebührenpflichtige (Stichtag 25.07.2024) erhalten eine Gutschrift, welche anhand des Abfallvolumens berechnet wird. So bekommt man z.B. für eine 90l Tonne einen Betrag in Höhe von € 40,14 (in diesem Betrag ist keine USt. enthalten) automatisch bei der 3. Quartalsvorschreibung (fällig 15. August) gutgeschrieben.

Hinweis für Vermieter/Hausverwaltungen:
Diese Gutschrift ist im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in Abzug zu bringen.


29.07.2024

Social Media Bar