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Fischerkarten

Fischerkarte (§§ 17, 18 Oö. Fischereigesetz)

Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Fischerkarte oder eine Fischergastkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und im Regelfall eine schriftliche Bewilligung des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers mit sich führen.

Die Fischerkarte wird von jener Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Sprengel Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Verfügen Sie in Oberösterreich über keinen Hauptwohnsitz, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, bei der Sie die Ausstellung der Fischerkarte beantragen.

Link BH Ried - Fischerei

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